04.09.2009 , 16:00
Neues zum Zahlungsverkehr ab 31.10.2009
Am 31. Oktober 2009 treten neue gesetzliche Regelungen für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt in nationales Recht um. Die neuen gesetzlichen Regelungen betreffen insbesondere die Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank und erfordern daher Anpassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ferner haben wir dabei bereits neue verbraucherkreditrechtliche Vorgaben berücksichtigt, mit welchen der Gesetzgeber demnächst die novellierte EU-Verbraucherkreditrichtlinie umsetzen wird.Diese neuen gesetzlichen Vorgaben werden wir damit ebenfalls bereits zum 31. Oktober 2009 beachten.
Erläuterungen zu den wesentlichen Änderungen und die Textfassung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie der Kundeninformation entnehmen.
Die genannten Änderungen gelten als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang dieser Mitteilung (schriftlich oder -falls mit uns vereinbart -auf elektronischem Weg) widersprechen. Die neuen Bedingungen werden dann Grundlage der künftigen Geschäftsbeziehung.
Links: Neue Kundenbedingungen
