Wenn Sie in Ihrem Auslandsurlaub überraschend krank werden oder Ihnen ein Unfall passiert, zahlt Ihre gesetzliche Krankenversicherung nur in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht und nur in dem Umfang, den die Krankenkasse des Gastlandes vorsieht. Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V Versicherung sind Sie weltweit gut versichert.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Leistungen
Die Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V Versicherung erstattet die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen aufgrund von Krankheit oder Unfallfolgen während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise. Folgende Leistungen sind inbegriffen:
- ambulante und stationäre Heilbehandlung
- Arznei- und Heilmittel
- Hilfsmittel (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die erstmals erforderlich werden –
mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten) - schmerzstillende Zahnbehandlung
- Reparatur von Zahnersatz
- Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland
- Bestattungs- oder Überführungskosten
Individuelle Vertragslaufzeiten
Die R+V Versicherung bietet verschiedene Auslandsreise-Krankenversicherungen mit gleichen Leistungen, aber unterschiedlichen Vertragslaufzeiten:
- Die Kalenderjahrespolicen gelten weltweit jeweils für ein Kalenderjahr. Wenn Sie jedoch über den Jahreswechsel verreisen, ist der Vertrag auch für die Dauer dieser Reise im Folgejahr noch gültig.
- Für unkomplizierten, andauernden Versicherungsschutz stehen Ihnen die Tarife „FernWeh“ und „FernWeh Familie“ zur Verfügung. Diese verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr.
Allgemein gilt: Bei jeder Reise sind die ersten 45 Tage versichert, unabhängig davon, wie viele Reisen Sie im Jahr unternehmen. Sie können gegen einen Zusatzbeitrag auch eine Verlängerung der Versicherungsdauer über 45 Tage hinaus vereinbaren – und das bis insgesamt zwei Jahre.
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Unsere Beratung

Gerne beraten wir Sie ausführlich. Gemeinsam mit unserem Partner, der R+V Versicherung, bieten wir Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Absicherungswünsche an.
Häufige Fragen
Für den Notfall hat die R+V Versicherung eine Hotline eingerichtet, die Sie rund um die Uhr erreichen können:
Telefon: +49 (0) 611 533-6290
Fax: +49 (0) 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de
Ja, denn über die Auslandsreise-Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beitragsrückerstattung zu erhalten bzw. einen eventuellen Selbstbehalt einzusparen, wenn nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland versichert.
Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei medizinischen Behandlungen bekommen und achten Sie darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:
- Name und Anschrift des Ausstellers
- Ausstellungsdatum
- Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Patienten
- Diagnose
Bei ärztlichen/zahnärztlichen Behandlungen sollte auf dem Beleg außerdem vermerkt sein:
- Beschreibung der ärztlichen Leistung
- Behandlungskosten
- Behandlungsdaten
Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigen Sie diese Angaben:
- Rezept mit Art und Menge des Produktes
- Preis
- Kaufdatum
- Quittung
Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:
- Aufnahme- und Entlassungsdatum
- Krankheitsbezeichnung
- Beschreibung der Leistungen
Reichen Sie die Belege zunächst bei Ihrer Krankenkasse ein. Schicken Sie dann alle Originalbelege gegebenenfalls mit dem Erstattungsvermerk Ihrer Krankenkasse und der ausgefüllten Mitteilungskarte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an die R+V Krankenversicherung AG.