Krankenzusatzversicherung

Mit einer Krankenzusatzversicherung sind Sie rundum optimal versorgt. Ob Chefarztbehandlung im Krankenhaus, hochwertiger Zahnersatz oder alternative Behandlungsmethoden – viele dieser Leistungen sind im gesetzlichen Versicherungsschutz nicht enthalten und sehr kostspielig.
Mit Ihrer Krankenzusatzversicherung schließen Sie diese Lücken sicher und zuverlässig.

Leistungen

Je nach Versicherung oder Tarif kann Ihre Krankenzusatzversicherung unter anderem folgende Leistungen enthalten:

  • Chefarzt-Behandlung
  • Einbettzimmer
  • alternative Heilungsmethoden
  • komplette Kostenübernahme für Sehhilfen
  • Krankentagegeld
  • optimale Zahnarztversorgung
     

R+V-Zusatzversicherung Blick + Check

Lassen Sie sich mit der R+V-Zusatzversicherung Blick + Check hochwertige Gläser, eine moderne Brillenfassung, eine Laser-Operation oder Vorsorgeuntersuchungen bezuschussen.

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R+V-Zahnzusatzversicherung

Sie legen Wert auf hochwertigen Zahnersatz und bestmöglichen Schutz für Ihre Zähne? Vermeiden Sie hohe Kosten im Schadensfall und reduzieren Sie mögliche Lücken, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) offen lässt.

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Unsere Beratung

Beratung zur Krankenzusatzversicherung

Gerne beraten wir Sie ausführlich. Gemeinsam mit unserem Partner, der R+V Versicherung, bieten wir Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Absicherungswünsche an.

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Häufige Fragen

Wer kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen?

Alle gesetzlich versicherten Angestellten und Arbeiter, deren Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Außerdem freiwillig gesetzlich Versicherte, wie z. B. Selbstständige und Freiberufler mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Wie hoch sind die Beiträge einer privaten Krankenzusatzversicherung?

Die Beiträge in der privaten Krankenzusatzversicherung werden immer auf der Grundlage von Eintrittsalter und, je nach Tarif abhängig, vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet. Je früher Sie eine Versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge.

Sind Krankenzusatzversicherungen steuerlich absetzbar?

Ja, private Krankenzusatzversicherungen gelten als Vorsorgeaufwendungen. Diese können Sie über die Sonderausgaben steuerlich geltend machen.