Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – unabhängig vom Alter. Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt jedoch nur eine Grundversorgung dar. Um die tatsächlichen Kosten zu decken, ist eine private Vorsorge sinnvoll. Wir empfehlen Ihnen die Pflegetagegeldversicherung „R+V-PflegeKonzept“ und die staatlich geförderte Variante „R+V-Pflege FörderBahr“. Beide Versicherungen lassen sich optimal kombinieren, sind aber auch getrennt voneinander abschließbar.
Pflegeversicherung
R+V-PflegeKonzept
Leistungen
- Auszahlung des Pflegetagegeldes bei stationärer Pflege oder Pflege zu Hause von Fachkräften oder Familie
- Versicherungsschutz beginnt sofort ab Versicherungsbeginn
- Dynamik: Bei Nichtinanspruchnahme, wird das vereinbarte Pflegetagegeld regelmäßig alle drei Jahre um 10 % erhöht – ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten
- Beitragsfreistellung im Pflegefall ab Pflegegrad 4
- individuelle Absicherung durch drei unterschiedliche Tarife
Tarife
Ihnen stehen drei leistungsstarke Pflegetagegeld-Tarife mit unterschiedlichem und individuell wählbarem Tagessatz zur Auswahl.
- Tarif Pflege classic (PK3U)
Sie erhalten ab Pflegegrad 4 90 % und ab Pflegegrad 5 100 % des vereinbarten Tagessatzes. - Tarif Pflege comfort (PK2U)
Sie erhalten ab Pflegegrad 3 70 % und in den Pflegegraden 4 und 5 100 % des vereinbarten Tagessatzes. - Tarif Pflege premium (PKU)
Sie erhalten in Pflegegrad 1 10 %, in Pflegegrad 2 30 %, in Pflegegrad 3 70 % und ab Pflegegrad 4 100 % des vereinbarten Tagessatzes.
R+V-Pflege FörderBahr
Leistungen
- Staatliche Förderung von 5 Euro pro Monat bzw. 60 Euro pro Jahr (Voraussetzung: monatliche Mindestleistung von 600 Euro in Pflegegrad 5 und Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro im Monat)
- Auszahlung des Pflegetagegeldes bei stationärer Pflege oder Pflege zu Hause von Fachkräften oder Familie
- Bei Unfällen beginnt der Versicherungsschutz sofort ab Versicherungsbeginn.
- Dynamik: Sofern kein Pflegefall eingetreten ist, wird das vereinbarte Pflegetagegeld regelmäßig alle drei Jahre in Höhe der allgemeinen Inflationsrate, maximal bis um 10 % erhöht.
- Es sind keine Kostennachweise erforderlich.
Voraussetzungen
- Der Versicherungsnehmer ist mindestens 18 Jahre alt.
- Der Versicherungsnehmer ist in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung/private Pflegepflichtversicherung) versichert.
- Der Versicherungsnehmer hat noch keine Leistungen aus dieser bezogen oder bezieht diese zur Zeit. Werden für die Zeit vor Abschluss des R+V-Pflege FörderBahr rückwirkend Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht, muss der Vertrag rückwirkend zum Beginn aufgehoben werden.
Unsere Beratung

Gerne beraten wir Sie ausführlich. Gemeinsam mit unserem Partner, der R+V Versicherung, bieten wir Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Absicherungswünsche an.