Die Rürup-Rente gilt als Pendant zur Riester-Rente und ist insbesondere für Gutverdienende, Selbstständige sowie Freiberufler attraktiv. Mit der R+V-BasisRente (Rürup-Rente) können Sie sich eine staatlich geförderte Rentenversicherung mit Vermögensschutz aufbauen. Sie zahlen einen laufenden Beitrag oder einen Einmalbeitrag ein und erhalten daraus eine garantierte monatliche Rente – und das, solange Sie leben. Weiterer Vorteil: Die Altersvorsorgebeiträge können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Rürup-Rente
- sichere Altersvorsorge durch eine lebenslang garantierte Rente
- Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig
- hohe einmalige Beiträge sind möglich (steuerlich absetzbar)
- Erhöhung der Rente durch die Überschussbeteiligung
- Vermögen ist in der Ansparphase im Fall der Arbeitslosigkeit geschützt
Mit der Rürup-Rente profitieren Sie durch den Sonderausgabenabzug von besonders hohen Steuervorteilen. Je höher Ihr Verdienst, desto mehr lohnt sich die Rürup-Rente auch steuerlich. Dabei können Sie zwischen Einmalbeitrag oder regelmäßigen Zahlungen wählen. Auch rentennahe Jahrgänge, die sich für kurze Laufzeiten entscheiden, profitieren von der R+V-BasisRente. Durch den relativ geringen Besteuerungsanteil der nächsten Jahre sichern Sie sich langfristig einen hohen Rentenfreibetrag für die Zeit des Rentenbezugs.
Unsere Beratung

Gerne beraten wir Sie ausführlich. Gemeinsam mit unserem Partner, der R+V Versicherung, bieten wir Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Vorsorge an.
Häufige Fragen
Die Rürup-Rente gibt es als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung oder in der Ansparphase auch als Fondssparplan. Welche Variante für Sie am besten ist, lässt sich nicht pauschal definieren. Bei einem persönlichen Gespräch in einer unserer Filialen beraten wir Sie gerne.
Nein, die Rürup-Rente ist nicht vererbbar. Sie darf zudem nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden. Sollten Sie vor der Auszahlung sterben, verfällt Ihr Vermögen zugunsten der Versicherungsgemeinschaft.
Ihre Beiträge werden als Sonderausgaben steuerlich anerkannt.
Bei der Rürup-Rente erfolgt die Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr.
Es ist das gleiche Produkt: Die Basis-Rente wurde ursprünglich nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt.