Rürup-Rente

Die Rürup-Rente gilt als Pendant zur Riester-Rente und ist insbesondere für Gutverdienende, Selbstständige sowie Freiberufler attraktiv. Mit der R+V-BasisRente (Rürup-Rente) können Sie sich eine staatlich geförderte Rentenversicherung mit Vermögensschutz aufbauen. Sie zahlen einen laufenden Beitrag oder einen Einmalbeitrag ein und erhalten daraus eine garantierte monatliche Rente – und das, solange Sie leben. Weiterer Vorteil: Die Altersvorsorgebeiträge können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Unsere Beratung

Beratung zur Rürup-Rente

Gerne beraten wir Sie ausführlich. Gemeinsam mit unserem Partner, der R+V Versicherung, bieten wir Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Vorsorge an.

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Häufige Fragen

Welche Sparformen gibt es und welche sind empfehlenswert?

Die Rürup-Rente gibt es als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung oder in der Ansparphase auch als Fondssparplan. Welche Variante für Sie am besten ist, lässt sich nicht pauschal definieren. Bei einem persönlichen Gespräch in einer unserer Filialen beraten wir Sie gerne.

Kann ich meine Rürup-Rente vererben?

Nein, die Rürup-Rente ist nicht vererbbar. Sie darf zudem nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden. Sollten Sie vor der Auszahlung sterben, verfällt Ihr Vermögen zugunsten der Versicherungsgemeinschaft.

Wie hoch ist die Förderung der Rürup-Rente?

Ihre Beiträge werden als Sonderausgaben steuerlich anerkannt.

Ab wann wird die Rürup-Rente ausgezahlt?

Bei der Rürup-Rente erfolgt die Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr.

Was unterscheidet die Rürup-Rente von der Basis-Rente?

Es ist das gleiche Produkt: Die Basis-Rente wurde ursprünglich nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt.