Über die Riester-Rente fördert der Staat die Altersvorsorge. Eine besondere Variante davon ist der Wohn-Riester. Damit ist es möglich, die Riester-Förderung über einen Bausparvertrag in die Finanzierung der eigenen Immobilie einzubinden, schließlich gehört das Eigenheim zu den beliebtesten Altersvorsorgeformen. Dadurch können Sie Ihre Altersvorsorge schon vor dem Renteneintritt genießen.
Wohn-Riester
Vorteile
- günstiger Darlehenszinssatz
- geringer Regelsparbeitrag und niedrige Tilgung
- steuerfreie Ansparphase, dadurch keine Abgeltungssteuer
- hohe staatliche Förderung ohne Einkommensgrenzen
- mietfreies Wohnen als wichtiger Bestandteil Ihrer Altersvorsorge
So funktioniert es
Wenn Sie bauen, kaufen, entschulden, umschulden oder barrierefrei modernisieren möchten, profitieren Sie mit der Wohn-Riester-Förderung von Zulagen und gegebenenfalls von zusätzlichen Steuervorteilen. Diese wirken in der Sparphase des Bausparvertrages wie Sonderzahlungen und in der Darlehensphase wie Sondertilgungen. Dadurch verkürzen sich die Spar- und Darlehenslaufzeiten und die Gesamtfinanzierungskosten sinken. Zudem können Sie etwa bereits vor Beginn der Auszahlungsphase Gelder für geförderte Verwendungszwecke entnehmen und mit den Fördergeldern aus dem Wohn-Riester selbstgenutztes Wohneigentum barrierefrei modernisieren.
Staatliche Förderung
Höhe der Förderung
- Grundzulage jährlich: 175 Euro für Alleinstehende und 350 Euro für Verheiratete
- Kinderzulage jährlich: 185 Euro bzw. 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind
- einmalige Erhöhung der Grundzulage um 200 Euro für noch nicht 25-jährige Berufseinsteiger
Förderberechtigt sind
- Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Beamte
- unter bestimmten Voraussetzungen auch Frührentner, Eltern in Elternzeit und Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von Förderberechtigten – vorausgesetzt, sie besparen ebenfalls einen Riester-Vertrag mit mindestens fünf Euro pro Monat