Pro Auszugsduplikats-Nummer fällt ein Entgelt an
Für die Nacherstellung eines Auszugs, der Umsätze bis zum 06.04.2019 beinhaltet, beträgt das Entgelt 10,00 Euro. Für die Nacherstellung eines Auszugs, der Umsätze ab dem 07.04.2019 beinhaltet, beträgt das Entgelt 6,00 Euro pro Auszugsduplikats-Nummer.
Entgelte werden nur erhoben soweit die Umstände, die zur Duplikatserstellung führen, durch den Kunden zu vertreten sind.