Herr Kropp, wie kam es dazu, dass die Bundesregierung die Förderung für den Bau und die Sanierung energieeffizienter Gebäude weiterentwickelt hat?
Der Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit und fängt gewissermaßen zu Hause an – bei der Heizung, den Fenstern oder dem Dach. Schließlich bilden energetische
Maßnahmen an Gebäuden einen wichtigen Baustein, um weniger Energie zu verbrauchen und damit den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu verringern. Etwa 25 Prozent unseres CO2-Ausstoßes fallen allein durch Gebäude und ihre Energieversorgung an. In diesem Bereich steckt also großes Energiesparpotenzial. Um noch mehr Anreize für den Bau oder die Sanierung energieeffizienter Gebäude zu schaffen, wurde die staatliche Förderung zum 1. Juli 2021 als „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (kurz: BEG) unter einem Dach zusammengefasst und neu aufgestellt.
An wen richtet sich die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG)?
Die Fördermöglichkeiten gelten für den Neubau oder die Sanierung sowohl von Wohngebäuden wie etwa Eigentumswohnungen und Ein- und Mehrfamilienhäusern als auch von Nichtwohngebäuden wie Büro- und Industrieimmobilien, kommunalen Gebäuden oder Krankenhäusern. Die dritte Säule bilden Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Jeder, der mit geeigneten Maßnahmen einen Beitrag zur CO2-Reduktion leistet, kann von der neuen Förderung profitieren – vom privaten Eigenheimbesitzer bis zum großen Unternehmen. Die Bundesförderung bringt damit insbesondere für unsere Unternehmenskunden wichtige Verbesserungen für die Finanzierung ihrer Bau- und Sanierungsvorhaben.
Wie profitieren Interessenten konkret von der Förderung?
Ein zentraler Baustein der BEG-Förderung sind Zuschüsse. Die Förderkredite der KfW sind mit einem sogenannten Tilgungszuschuss ausgestattet. Dieser reduziert die Summe, die unsere Kunden an den Kreditgeber zurückzahlen müssen. Somit können Interessenten nicht nur von stark vergünstigten Zinssätzen, sondern auch von einer erheblich schnelleren Tilgung ihres Kredits profitieren. Je nach Vorhaben wurden die Tilgungszuschüsse im Rahmen der BEG im Vergleich zur „alten“ Förderung, die am 30. Juni 2021 ausgelaufen ist, dabei wesentlich erhöht. Zudem wurden insbesondere im Bereich der Nichtwohngebäude die Obergrenzen der förderfähigen Kosten deutlich angehoben. In Kombination mit den individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnittenen Angeboten unserer Bank ergeben sich so attraktive Finanzierungsmöglichkeiten. Für Interessenten, die über ausreichendes Eigenkapital verfügen und keinen Förderkredit in Anspruch nehmen möchten, kann sich die Beantragung eines separaten Investitionszuschusses lohnen. Hierbei erhalten sie einen Teil der Investitionskosten zurückerstattet, wenn sie bei der Umsetzung ihres Vorhabens die Förderbedingungen eingehalten haben.