Umstellung auf E-Rechnung zum 1. Januar 2027

Ab dem 1. Januar 2027 stellen wir die Konto- und Kreditabrechnungen für inländische Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler auf die E-Rechnung um. Damit setzen wir die gesetzlichen Anforderungen um und gestalten unsere Abrechnungsprozesse noch effizienter, sicherer und zukunftsorientierter.

Künftig stellen wir Ihre Abrechnungen ausschließlich über unsere digitalen Bankkanäle bereit. Sie haben die Wahl zwischen dem elektronischen Postfach, EBICS oder FinTS. Ein Versand Ihrer Abrechnung an eine E-Mail-Adresse ist leider nicht möglich.

Jetzt digitalen Zugang prüfen

Falls Sie bereits das elektronische Postfach, EBICs oder FinTS nutzen, brauchen Sie nichts zu unternehmen: Sie erhalten künftig automatisch Ihre E-Rechnung auf dem gewählten digitalen Zugangsweg.

Falls Sie noch keine unserer Lösungen nutzen, bitten wir Sie, sich für einen digitalen Zugangsweg zu entscheiden:

  • Das Online-Banking und das elektronische Postfach können Sie mit wenigen Klicks selbst freischalten.
  • Falls Sie künftig EBICS oder FinTS nutzen möchten, sprechen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie einen Termin.

Was steckt hinter der E-Rechnung?

Die E-Rechnung ist Teil der schrittweisen Digitalisierung des Rechnungswesens in Deutschland. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, Rechnungsprozesse zu vereinfachen, manuelle Arbeitsschritte zu reduzieren und eine automatisierte Weiterverarbeitung von Rechnungsdaten zu ermöglichen.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung gelten gestaffelte Übergangsristen: Ab 2027 greift die Pflicht für Unternehmen mit einem Vorjahrsumsatz von mehr als 800.000 Euro, ab 2028 grundsätzlich müssen alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen.

Eine E-Rechnung unterscheidet sich dabei von einer herkömmlichen PDF-Rechnung. Sie enthält strukturierte elektronische Daten, die direkt in geeignete Buchhaltungs- und Verarbeitungssystemen weiterverarbeitet werden kann.

Häufige Fragen

Welche Kontoarten sind von der Umstellung betroffen?
  • Die Umstellung auf E-Rechnung gilt für Vertragsabrechnungen zu Kontokorrent- und Darlehenskonten, Avalen, betriebliche Depots sowie Kündigungs- und Tagesgeldkonten.

Bekommen Privatkunden auch eine E-Rechnung?
  • Ja, wenn die Kontoauszüge bereits in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Im Wesentlichen ergeben sich hierdurch keine Änderungen.

Wann werden die Kontoabrechnungen als E-Rechnung zur Verfügung gestellt?
  • Die Kontoabrechnungen werden als E-Rechnung wie gewohnt in der Regel monatlich zum Monatsultimo zur Verfügung gestellt.

In welchem Format werden E-Rechnungen zur Verfügungen gestellt?
  • Es wird grundsätzlich das hybride ZUGFeRD-Format verwendet, das die gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllt. Die Rechnung besteht aus einer menschenlesbaren PDF-Datei sowie einer maschinenlesbaren XML-Datei, die in die PDF eingebettet ist.

Wo können Kontoabrechnungen im Online-Banking bzw. in der VR BankingApp eingesehen werden?
  • Die E-Rechnungen werden automatisch im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt.

Wie erfolgt der Abruf mit einer Zahlungsverkehrssoftware via HBCI/FinTS?
  • Für den Abruf richten Sie in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware für jedes betroffene Konto einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge im PDF-Format ein. In der Regel entspricht dies der Auftragsart HKEKA.

    • In Profi cash finden Sie die Funktion unter [Datentransfer] > [Job erstellen] > [Elektronische Kontoauszüge abholen]. Wählen Sie als Ausgabeformat [PDF] aus. Die erstellten Abrufaufträge werden anschließend in der Datenübertragung angezeigt.

    • Im BankingManager wechseln Sie in der Umsatzübersicht des jeweiligen Kontos auf den Reiter [Kontoauszüge] und klicken dort auf die Schaltfläche [Kontoauszüge abrufen]. Alternativ können Sie unter dem Reiter [Kontoverwaltung] einen automatischen Abruf einrichten.

Wie werden Kontoabrechnungen über eine Zahlungsverkehrssoftware per EBICS abgerufen?
  • Richten Sie hierzu in Ihrem Programm einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge als PDF-Datei ein. In der Regel ist hierfür die Auftragsart BKI zu verwenden.

    • In Profi cash erfolgt dies über [Datentransfer] > [Job erstellen] > [Datei senden/holen]. Wählen Sie bei den entsprechenden Auftraggeberkonten die Auftragsart [BKI – Kontobezogene Informationen (PDF) abholen]. Anschließend finden Sie den Abrufauftrag in der Datenübertragung.

Kann die E-Rechnung über ein Service-Rechen-Zentrum (SRZ) abgerufen werden?
  • Dies ist seitens der Deutschen Kreditwirtschaft derzeit nicht vorgesehen. 

Ist dieser Service mit zusätzlichen Kosten verbunden?
  • Nein, für diesen Service entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Welche Auswirkungen hat die Umstellung der Kontoabrechnung auf Ihre Kontoaufzüge?
  • Die Umstellung der Kontoabrechnung hat keine Auswirkungen auf den Erhalt der Kontoauszüge. Diese erhalten Sie weiterhin wie gewohnt. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus den Abruf Ihrer Kontoauszüge in elektronischer Form. Bei Umstellungsbedarf sprechen Sie uns gerne an.

Was passiert, wenn die elektronische Kontoabrechnungen nicht abgerufen werden?
  • Die E-Rechnungen werden in jedem Fall im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt und dort aufbewahrt. Sie können somit auch nachträglich jederzeit eingesehen und abgerufen werden.