Umstellung auf E-Rechnung zum 1. Januar 2027
Ab dem 1. Januar 2027 stellen wir die Konto- und Kreditabrechnungen für inländische Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler auf die E-Rechnung um. Damit setzen wir die gesetzlichen Anforderungen um und gestalten unsere Abrechnungsprozesse noch effizienter, sicherer und zukunftsorientierter.
Künftig stellen wir Ihre Abrechnungen ausschließlich über unsere digitalen Bankkanäle bereit. Sie haben die Wahl zwischen dem elektronischen Postfach, EBICS oder FinTS. Ein Versand Ihrer Abrechnung an eine E-Mail-Adresse ist leider nicht möglich.
Jetzt digitalen Zugang prüfen
Falls Sie bereits das elektronische Postfach, EBICs oder FinTS nutzen, brauchen Sie nichts zu unternehmen: Sie erhalten künftig automatisch Ihre E-Rechnung auf dem gewählten digitalen Zugangsweg.
Falls Sie noch keine unserer Lösungen nutzen, bitten wir Sie, sich für einen digitalen Zugangsweg zu entscheiden:
- Das Online-Banking und das elektronische Postfach können Sie mit wenigen Klicks selbst freischalten.
- Falls Sie künftig EBICS oder FinTS nutzen möchten, sprechen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie einen Termin.
Was steckt hinter der E-Rechnung?
Die E-Rechnung ist Teil der schrittweisen Digitalisierung des Rechnungswesens in Deutschland. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, Rechnungsprozesse zu vereinfachen, manuelle Arbeitsschritte zu reduzieren und eine automatisierte Weiterverarbeitung von Rechnungsdaten zu ermöglichen.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung gelten gestaffelte Übergangsristen: Ab 2027 greift die Pflicht für Unternehmen mit einem Vorjahrsumsatz von mehr als 800.000 Euro, ab 2028 grundsätzlich müssen alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen.
Eine E-Rechnung unterscheidet sich dabei von einer herkömmlichen PDF-Rechnung. Sie enthält strukturierte elektronische Daten, die direkt in geeignete Buchhaltungs- und Verarbeitungssystemen weiterverarbeitet werden kann.