Zustimmung zu geänderten Vertragsdokumenten

Um Ihnen stets moderne und sichere Bankdienstleistungen bieten zu können, passen wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Sonderbedingungen regelmäßig an. Das ist notwendig, weil sich Gesetze, technische Standards oder unsere Angebote weiterentwickeln. 

Warum ist Ihre Zustimmung wichtig?

Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen wir Änderungen an unseren Bedingungen nur mit Ihrer Zustimmung umsetzen. Deshalb bitten wir Sie, den angepassten AGB und Sonderbedingungen zuzustimmen, wenn wir Sie darüber informieren.

 

So funktioniert es:

  • Wir informieren Sie per Post oder E-Postfach-Nachricht über die geplanten Änderungen.
  • Sie können die neuen Bedingungen in Ruhe prüfen.
  • Die Zustimmung ist ganz einfach im Online-Banking, telefonisch oder persönlich möglich.

 

Noch nicht zugestimmt?

Falls Sie bisher noch zugestimmt haben, können Sie dies gerne telefonisch unter 05251 294-0 nachholen. Nachfolgend finden Sie die Unterlagen der letzten Zustimmungskampagnen. Dort können Sie alle relevanten Dokumente bequem einsehen und herunterladen.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlich.

Anpassung der Vertragsbedingungen für Kreditkarten (2026)

Überblick der Veränderungen
  • Aufgrund veränderter rechtlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen ist eine Anpassung der Vertragsgrundlagen erforderlich. Die Änderungen haben wir Ihnen in den nachfolgenden Unterlagen übersichtlich zusammengestellt und entsprechend markiert.

Vertragsunterlagen
  • Anpassung der Vertragsbedingungen

    112 KB

Anpassung der Bedingungen Ihres Girokontos

Überblick der Veränderungen
  • Wegfall der Betragsgrenze

    Seit dem 5. Oktober 2025 ist die Betragsbegrenzung für Echtzeitüberweisungen entfallen.

    Verkürzung der Ausführungsfrist

    Die Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen wurde von 20 auf 10 Sekunden verkürzt.

    Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen

    Die EU-Verordnung sieht vor, dass Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen möglich sind. Früher konnten Echtzeitüberweisungen ausschließlich „online“ getätigt werden. Seit dem 5. Oktober 2025 wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten.

    Empfängerüberprüfung/Verification of Payee

    Eine zentrale Neuerung ist die Empfängerüberprüfung bzw. „Verification of Payee“ (kurz: VOP) bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU/EWR. Diese Überprüfung soll betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen verhindern und so den Schutz des Zahlers erhöhen.

Vertragsunterlagen
  • Die Änderungen betreffen die folgenden Regelungen:

    Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr

    • Die Regelungen für „Standard“-Überweisungen in Euro und für Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) werden angepasst und vereinheitlicht.
    • Aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen muss vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung (sog. Verification of Payee, VOP) durchgeführt werden. Diese soll der Verbesserung der Sicherheit dienen.

    Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)

    Wir passen die Regelungen für die girocard (Debitkarte) aufgrund neuer Einsatzmöglichkeiten und aktueller Entwicklungen zur weiteren Digitalisierung an.

    Sonderbedingungen für das Online-Banking

    Wir erweitern die Darstellung der mittels Online-Banking nutzbaren Auftragsarten insbesondere bei der Nutzung von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten.

    Preis- und Leistungsverzeichnis

    Im Wesentlichen werden Änderungen in Verbindung mit den Anpassungen im Überweisungsverkehr vorgenommen. Aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung konkretisieren wir beim kartengestützten Zahlungsverkehr unsere Angebote zur Ersatzkarte, indem wir typische Beispielfälle für diesbezügliche Entgelte ergänzen.

  • Kundeninformation mit Erläuterung

    593 KB

Anpassung der Bedingungen für die Datenfernübertragung

Überblick der Veränderungen
  • Vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union zur Abwicklung von „Standard“-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) passen wir die „Bedingungen für die Datenfernübertragung (DFÜ)“ an. Die sich für Sie daraus ergebenen Änderungen haben wir Ihnen in der nachfolgenden Unterlage übersichtlich zusammengestellt.

Vertragsunterlagen
  • Bedingungen für die Datenfernübertragung

    105 KB

Anpassung der Vertragsbedingungen für Kreditkarten (2025)

Überblick der Veränderungen
  • Mit unseren Kreditkarten können Sie online sicher einkaufen und beim Händler bequem bezahlen. Um die Sicherheitsstandards weiter zu erhöhen und den Service für Sie zu optimieren, sind technische und gesetzliche Anpassungen in den Vertragsunterlagen erforderlich. Die Änderungen haben wir in den nachfolgenden Unterlagen übersichtlich zusammengestellt und entsprechend markiert.

Vertragsunterlagen

Änderung der Sonderbedingungen zu GENO con

Überblick der Veränderungen
  • Die aktuellen Sonderbedingungen zu GENO con stammen aus dem Jahr 2016 und entsprechen in wichtigen Punkten nicht mehr den heutigen Anforderungen. Wir haben festgestellt, dass die aktuellen Regelungen einige Prozesse erschweren. Wenn beispielsweise die beteiligten Institute fusionieren, führt dies zu verlängerten Bearbeitungszeiten der Konzentrationsbuchungen.

    Darüber hinaus wünschen sich viele Unternehmen die Möglichkeit, elektronische Signaturen bei GENO-con-Verträgen zu nutzen, da diese Technologie die Post- und Bearbeitungszeit erheblich verkürzt.

    Um die neuen Prozesse umzusetzen, ist eine Anpassung der entsprechenden Sonderbedingungen erforderlich.

Vertragsunterlagen

Änderung der AGB und Sonderbedingungen 2021

Überblick der Veränderungen
  • Bisher haben wir Ihnen Text-Änderungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Sonderbedingungen rechtzeitig angekündigt. Sie konnten den Anpassungen innerhalb von zwei Monaten widersprechen, andernfalls galt dies als Zustimmung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) diese Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Die Textänderungen, die nach diesen Änderungsmechanismen vorgenommen wurden, sind ebenfalls unwirksam.

    Aufgrund dessen ist es notwendig, dass wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Sonderbedingungen unserer Geschäftsbeziehung neu vereinbaren und für beide Seiten – Kunde und Bank – eine verlässliche Basis schaffen.

Vertragsunterlagen