NRW.BANK.Invest Zukunft

Mit dem Programm NRW.BANK.Invest Zukunft bietet die NRW.BANK bessere Konditionen als je zuvor in der Förderung der Wirtschaft an. Faustformel: Je kleiner ein Unternehmen ist und je mehr es in Transformation investiert, desto höher ist die Ersparnis bei den Finanzierungskosten. Dafür sorgen der gegenüber dem Marktzins um 2 Prozent niedrigere Zinssatz und Tilgungsnachlässe von bis zu 20 Prozent. So sind bei einer Investitionssumme von 10 Millionen Euro bis zu 2 Millionen Euro Ersparnis möglich. Ein Unternehmen, das 500.000 Euro über 10 Jahre finanziert, kann je nach Unternehmensgröße bis zu 170.000 Euro einsparen. Das macht Investitionen schneller rentabel.

Alles Wichtige im Blick

  • Digitalisierung & Innovation, Energie & Umwelt
  • Darlehen mit Tilgungsnachlass
  • Nordrhein-Westfalen
  • bis zu 10 Millionen Euro

Die NRW.BANK fördert Investitionen in Klimaschutz(-technologien), Umweltschutz, CircularEconomy, Effizienz und Einsparung, Mobilität, Digitalisierung und Innovation in NRW.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK fördert mit diesem neuen Programm verschiedene Maßnahmen. Hierzu zählen:

  • das Umstellen auf Elektromobilität und umweltfreundliche Technologien,
  • die Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Produktionsverfahren,
  • der Einsatz erneuerbarer Energien und
  • der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI).
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen
  • Stiftungen
  • freiberuflich Tätige
Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.

Digitale Kundenveranstaltung

Digitale Kundenveranstaltung

In unserer digitalen Kundenveranstaltung am Freitag, 13. Juni 2025 (12:00 – 12:45 Uhr), gibt Ihnen Christian Hoischen, Förderberater der NRW.BANK, einen Überblick über das neue Programm „NRW.BANK.Invest Zukunft” und zeigt Ihnen Praxisbeispiele und erste Erfahrungsberichte auf.  

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Gut zu wissen

In diesem Programm vergibt die NRW.BANK Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung oder nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Bitte beachten Sie, dass die zulässige Beihilfeobergrenze durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden darf. Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig zurückzahlen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Für kleine und mittlere Unternehmen kann ein Tilgungszuschuss gewährt werden. 

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Fördermittel beantragen

Öffentliche Fördermittel können nur über die Hausbank beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird, da Sie sonst den Anspruch auf die Förderung verlieren. Lassen Sie sich persönlich beraten. Bei der Konzeption der Gesamtfinanzierung integrieren wir die passenden öffentlichen Finanzierungsmittel für Sie.

Unsere Beratung

Beratung zu öffentlichen Fördermittel

Gerne beraten wir Sie ausführlich und finden mit Ihnen gemeinsam die Finanzierung, die zu Ihren Wünschen passt.

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Quelle: DZ BANK