Vermögenswirksame Leistungen dienen Ihrem Vermögensaufbau und lohnen sich für Sie gleich doppelt: Sie sparen, Ihr Arbeitgeber kann etwas dazugeben und der Staat belohnt Sie mit einer kräftigen Zulage.
Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen
So funktioniert VL-Sparen
Ihr Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf das von Ihnen angegebene Anlagekonto. Das kann ein Bausparvertrag, eine Fondsanlage oder eine betriebliche Altersvorsorge sein. Auch eine Kombination verschiedener Sparpläne ist möglich. Falls Ihr Arbeitgeber nicht den Höchstbetrag von 40 Euro zahlt, können Sie die Zahlung selbst aufstocken. Ihr Arbeitgeber zieht Ihnen Ihre Eigenleistung dann direkt vom Gehalt ab, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Eine solche Eigenleistung ist aber nicht verpflichtend.
Staatliche Förderung nutzen
Vermögenswirksame Leistungen in einem Aktienfonds fördert der Staat mit maximal 20 Prozent der eingezahlten Beträge, sofern diese 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Zahlen Sie vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag ein, können Sie sich bis maximal neun Prozent der eingezahlten Beiträge an Förderung sichern, soweit diese 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Ob dabei Ihr Arbeitgeber den Betrag zusätzlich zum Lohn gewährt oder ob Sie die Zahlungen freiwillig aus Ihrem Nettogehalt leisten, macht für die staatliche Förderung keinen Unterschied. Voraussetzung ist nur, dass Ihr Arbeitgeber die Überweisung veranlasst.
Fragen & Antworten
Mit vermögenswirksamen Leistungen werden Sie beim Sparen unterstützt. Wenn Ihr Arbeitgeber dieses Angebot macht, sollten Sie es nutzen. Anderenfalls verschenken Sie Geld. Der Staat fördert das VL-Sparen darüber hinaus mit einer Arbeitnehmersparzulage und gegebenenfalls mit einer Wohnungsbauprämie, sofern der Sparer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Im Arbeitsvertrag kann es einen Absatz zu vermögenswirksamen Leistungen geben. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, fragen Sie am besten einfach in Ihrer Personalabteilung nach, wie Ihr Arbeitgeber das Angebot vermögenswirksamer Leistungen handhabt. Mitarbeiter, die in Teilzeit arbeiten, erhalten die Leistungen in der Regel anteilig. Neue Mitarbeiter bekommen die VL meist erst nach Ablauf der Probezeit.
Beim geförderten VL-Sparen stehen Ihnen mehrere Formen der Geldanlage zur Auswahl. Sie können sich zum Beispiel für einen Investmentfonds der genossenschaftlichen Fondsgesellschaft Union Investment entscheiden oder einen Bausparvertrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall abschließen. Auch eine Kombination von Fondssparplan und Bausparen ist möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren (z. B. in eine Direktversicherung). Diese Anlageform für die Altersversorgung wird jedoch nicht mit der Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert. Die Zulagen variieren je nach Anlageform.
Einen Anspruch auf die sogenannte Arbeitnehmersparzulage haben Sie als Arbeitnehmer, Richter, Auszubildender, Beamter oder Soldat. Voraussetzung für den staatlichen Zuschuss ist, dass Ihr Jahreseinkommen unterhalb einer gewissen Grenze liegt. Zudem ist auch entscheidend, welche Vertragsform Sie für Ihre vermögenswirksamen Leistungen gewählt haben. Denn nicht jede Sparform wird vom Staat gefördert. Junge Leute ab 16 Jahren und Geringverdiener können beim Bausparvertrag zum Beispiel zusätzlich noch eine Wohnungsbauprämie beantragen. Darüber hinaus hängt beim VL-Sparen die Höhe der staatlichen Zulagen von der Anlageform ab.
Einkommens-grenzen 1) | Jährliche Fördergrenzen | Jährliche Förderung | |
Arbeitnehmer- sparzulage Investmentfonds |
40.000 Euro/ 80.000 Euro2) |
400 Euro pro Arbeitnehmer | 20 Prozent (80 Euro/160 Euro)2) |
Arbeitnehmer- sparzulage Bausparen |
40.000 Euro/ 80.000 Euro2) |
470 Euro pro Arbeitnehmer | 9 Prozent (43 Euro/86 Euro)2) |
Wohnungsbauprämie Bausparen |
35.000 Euro/ 70.000 Euro2) |
700 Euro/ 1.400 Euro2) |
10 Prozent (70 Euro/140 Euro)2) |
1) Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. 2) Angaben für Ledige/Verheiratete |
Sie müssen bei einigen Anlageformen auf Ihre VL-Beiträge Steuern und Sozialabgaben zahlen, weil vermögenswirksame Leistungen aus arbeitsrechtlicher Sicht ein Bestandteil des Gehalts sind. Für die Anlage in die betriebliche Altersvorsorge gilt dies allerdings nicht. Hier bleiben die eigenen VL-Zahlungen und die des Arbeitgebers steuerfrei. Erst im Ruhestand fallen auf die Auszahlungen Steuer- und Sozialabgaben an. Diese Vertragsform eignet sich vor allem für VL-Sparer, die keine staatliche Förderung erhalten.
Sofern Sie zulagenberechtigt sind, beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage zusammen mit Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung. Das Finanzamt zahlt dann den Zuschuss nach Ablauf der Sperrfrist in Ihren Vertrag ein. Beachten Sie, dass Sie als Arbeitnehmer der elektronischen Datenübermittlung an das Finanzamt zustimmen müssen. Ohne Einwilligung verlieren Sie den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.
Um die Arbeitnehmersparzulage zusammen mit der Steuererklärung zu beantragen, setzen Sie in Zeile 1 des Mantelbogens ein Kreuz bei „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“. Zudem benötigen Sie das Formular „Anlage VL“. Dabei handelt es sich um ein Bescheinigungsformular, das Sie in der Regel jährlich von Ihrem zuständigen Anbieter erhalten – zum Beispiel von Ihrer Volksbank Raiffeisenbank, der genossenschaftlichen Fondsgesellschaft Union Investment oder der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
Wenn Sie sich für Fondssparen entscheiden, dann zahlen Sie sechs Jahre lang in Ihren Vertrag ein. Der Vertrag ruht danach bis zum Ende des Kalenderjahres. Dann können Sie über die gesamte Summe verfügen.
Wenn Sie Ihre VL in einem Bausparvertrag sparen, dann zahlen Sie sieben Jahre lang ein. Danach können Sie sich Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen.
Unsere Beratung
Gerne beraten wir Sie ausführlich und finden mit Ihnen gemeinsam die richtige Sparform – passend zu Ihren Wünschen.