Mit vermögenswirksamen Leistungen (vL) spart man gleich doppelt, denn man legt das Geld nicht alleine zurück: Der Arbeitgeber kann beim Vermögensaufbau unterstützen. Bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze belohnt der Staat das Sparen zusätzlich mit einer Förderung.
VL-Sparen
In welche Anlageform die VL gespart werden sollen, ist flexibel: Es gibt die Möglichkeit des Fondssparens oder eines Bausparvertrags, auch eine Kombination ist möglich.
Arbeitgeber
Zulage vom Arbeitgeber mit bis zu 40 Euro monatlich möglich. Zur Zahlung der vL ist der Arbeitgeber aber nicht gesetzlich verpflichtet. Es kann jedoch eine Verpflichtung aufgrund eines Tarifvertrages bestehen.
Staat
Beim Fondssparen gibt der Staat bis zu einer Sparsumme von 400 Euro eine Prämie von 20% dazu. Beim Bausparen wird eine jährliche Höchstsparsumme von 470 Euro mit 9% Prämie gefördert. Die Wohnungsbauprämie gilt nur beim Bausparen. Auf die jährlich geförderte Höchstsparsumme von 700 Euro bzw. von 1.400 Euro für Ehepartner gibt der Staat eine Prämie von 10% dazu. Hierbei sind zusätzliche Einzahlungen in den Bausparvertrag nötig.
Einen Anspruch auf staatlichen Zuschuss haben Arbeitnehmer, Richter, Auszubildende, Beamte oder Soldaten. Die Einkommensgrenze beim Fondssparen liegt für alleinstehende Personen bei 20.000 Euro und für Verheiratete bei 40.000 Euro. Beim Bausparen sind es 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für verheiratete Personen.
Nach sieben Jahren ist das Angesparte frei verfügbar.
Unsere Beratung

Gerne beraten wir Sie ausführlich und finden mit Ihnen gemeinsam die richtige Sparform – passend zu Ihren Wünschen.