Mit dem Festgeld legen Sie Geld, welches Sie aktuell nicht brauchen, zu einem fest vereinbarten Zinssatz zurück. Entscheiden Sie, nach welcher Zeit Sie wieder auf Ihr Guthaben zugreifen möchten.
Festgeld
Konditionen*
Festgelder ab einem Jahr (ab 5.000 Euro)
Stand: 4. Dezember 2024
Laufzeit | ab 5.000 Euro | ab 25.000 Euro | ab 50.000 Euro | ab 500.000 Euro |
---|---|---|---|---|
1 Jahr | 1,50 % p. a. | 1,50 % p. a. | 1,50 % p. a. | 1,75 % p. a. |
2 Jahre | 2,00 % p. a. | 2,00 % p. a. | 2,00 % p. a. | 2,00 % p. a. |
3 Jahre | 2,05 % p. a. | 2,05 % p. a. | 2,05 % p. a. | 2,05 % p. a. |
4 Jahre | 2,10 % p. a. | 2,10 % p. a. | 2,10 % p. a. | 2,10 % p. a. |
* Das Angebot ist freibleibend. |
Festgelder unter einem Jahr (ab 25.000 Euro)
Stand: 4. Dezember 2024
Laufzeit | ab 25.000 Euro | ab 50.000 Euro | ab 500.000 Euro |
---|---|---|---|
90 Tage | 1,80 % | 1,90 % | 2,15 % |
180 Tage | 1,75 % | 1,75 % | 2,00 % |
* Das Angebot ist freibleibend. |
Fragen & Antworten
Wenn Sie sich für die Anlage eines Festgeldes entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen festen Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.
zu gleichen Konditionen aufstocken?
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes ausgezahlt. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung zum Ablauf eines Anlagejahres und anteilig zum Ende der Laufzeit.
Ja, ein Freistellungsauftrag ist empfehlenswert.
Freistellungsauftrag herunterladen
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VerbundVolksbank OWL eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VerbundVolksbank OWL eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
Unsere Beratung
Gerne beraten wir Sie ausführlich und finden mit Ihnen gemeinsam die richtige Anlageform – passend zu Ihren Wünschen.